Erklärung zur Barrierefreiheit

X-Events ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.x-events.eu/.



1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Punkte, die den derzeitigen Standards einer barrierefreien Webseite entsprechen, sind aktuell noch in Prüfung.

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.



2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

Die nicht barrierfreien Inhalte sind aktuell noch in Prüfung.



3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 07.07.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 07.07.2025 überprüft.



4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollte Ihnen etwas auffallen, das nicht barrierefrei oder schwer verständlich ist, dann teilen Sie uns dies gerne mit an info@x-events.eu. Wir versuchen schnellstmöglich eine Lösung zu erarbeiten.



5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügend nachkommt, können Sie sich an X-Events wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls X-Events nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
T. +49 711 279 3360
Poststelle(at)bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.



6. Technische Hinweise

Zum Schutz vor automatisierten Spam-Eingaben wird ein sogenannter 'Honeypot'-Mechanismus eingesetzt. Dabei handelt es sich um ein unsichtbares Formularfeld, das reguläre Nutzer nicht ausfüllen. Sollte dieses Feld dennoch ausgefüllt werden, wird die Eingabe als Spam erkannt. Das Feld ist so implementiert, dass es für Tastatur- und Screenreader-Nutzende nicht zugänglich ist und somit keine Barriere darstellt.